Lebensversicherung beleihen - Policendarlehen

Mit cash.life Lebensversicherung beleihen oder verkaufen
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Lebensversicherung zu verkaufen oder zu beleihen, finden Sie bei Cash.life den richtigen Partner. Cash.life ist Initiator des Zweitmarktes für Lebensversicherungen in Deutschland und Ihr Partner für verbraucherfreundliche Finanzlösungen.
Cashlife Lebensversicherung verkaufen
Cashlife Lebensversicherung beleihen / Policendarlehen

Wenn der Gerichtsvollzieher drei Mal klingelt...

... dann ist es im Grunde schon zu spät. Bevor die Gefahr besteht, dass ein Gerichtsvollzieher die privaten Räumlichkeiten aufsucht, um pfändbare Gegenstände abgreifen zu können, sollte sich ein Schuldner daran setzen, diese Schulden auszugleichen. In der heutigen Zeit ist dies oftmals jedoch nicht so einfach, wie es sich aussprechen lässt, da Banken und Sparkassen nach immer strengeren Kriterien entscheiden, ob ein beantragter Kredit bewilligt wird, zudem auch über nicht gerade geringe Zinssätze verfügen möchten, so dass es teilweise rentabler erscheint, Wertgegenstände oder Wertpapiere zu verkaufen. Auch wenn diese oftmals nicht in direktem Sinne (Aktien, Fonds etc.) vorliegen, so ist es durchaus Tatsache, dass fast jeder Mensch eine Lebensversicherung abgeschlossen hat.

Nun geht der Versicherungsnehmer natürlich davon aus, dass er über die Versicherungssumme erst nach Beendigung der Laufzeit verfügen kann, so dass er die jetzt anstehende Schuldensumme davon nicht begleichen kann. Zwar könnte er die Lebensversicherung kündigen, in diesem Fall erlischt jedoch der Versicherungsschutz und der zu erwartende Geldbetrag ist relativ gering, da dem Rückkaufswert etwaige Bearbeitungsgebühren abgezogen werden. Dieser Schritt sollte daher nicht eingeschlagen werden. Allerdings muss nicht gänzlich auf die Gunst der Lebensversicherung verzichtet werden, denn schließlich kann der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung beleihen oder auch verkaufen.

Oftmals stecken hier jedoch Informationsschwierigkeiten fest, da Versicherungsnehmer diese Möglichkeit nicht zu Genüge kennen. Sie gehen davon aus, dass die Versicherung mit dem Verkauf oder der Beleihung "verloren" ist und damit auch die Altersvorsorge. Dem ist jedoch nicht so. Im Falle des Verkaufs oder der Beleihung erhält der Versicherungsnehmer einen ähnlichen Betrag wie beim Rückkaufswert, der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen und der Versicherungsnehmer kann sich die Option auf den Rückkauf der Lebensversicherung bzw. die vorzeitige Darlehensrückzahlung freihalten, so dass letztendlich die Lebensversicherung wieder gänzlich seiner Altersvorsorge gilt - und die Schulden können vor dem Besuch des Gerichtsvollziehers bezahlt werden.