| Mit cash.life Lebensversicherung beleihen oder verkaufen | ||
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Lebensversicherung beleihen / Policendarlehen | |
Monat für Monat werden etliche Lebensversicherungen abgeschlossen, denn diese Art Investition steht bei vielen Menschen noch an höchster Stelle - noch vor etwaigen Investitionen in Goldzertifikate und Co. Ebenfalls Monat für Monat werden aber auch etliche Lebensversicherungen gekündigt, da die Versicherungsnehmer auf das Bargeld angewiesen sind, welches in diesen Versicherungspolicen steckt. Mitunter geht der Versicherungsnehmer hierbei jedoch das Risiko des Verlustes ein, denn der Rückkaufswert ist ein Verlustgeschäft, da hier nicht einfach die gesamten eingezahlten Beiträge zurückerstattet werden, sondern eine entsprechende Bearbeitungsgebühr etc. abgezogen wird. Von daher sollten Versicherungsnehmer eher darüber nachdenken, die Lebensversicherung zu verkaufen. Aber wie?
Wenn man sich dazu entscheidet, seine Lebensversicherung verkaufen zu wollen, dann muss man in der Regel drei Grundvoraussetzungen erfüllen. Zum Ersten muss der Rückkaufswert der Lebensversicherung bei über 20.000,00 € liegen, zum Zweiten muss es sich um eine österreichische oder deutsche Kapitallebensversicherung oder kapitalbildende Rentenversicherung handeln. Zum Dritten und Letzten darf es sich nicht um eine fondsgebundene Lebensversicherung handeln und der Versicherer darf keine Direktversicherung darstellen. Sind diese Grundvoraussetzungen erfüllt, dann steht der Angebotsanfrage nichts mehr im Wege. Hierzu können Versicherungsnehmer den einfachen Onlineweg nutzen, ein Formular ausdrucken, dieses ausfüllen und kurzerhand zum Unternehmen senden. Innerhalb weniger Tage wird ein Angebot des Käuferunternehmens in Spe vorliegen, so dass man sich für oder gegen den Verkauf entscheiden kann. Entscheidet man sich für den Verkauf, muss man nicht die Lebensversicherung kündigen, sondern die Police geht an das kaufende Unternehmen, welches diese Versicherung nebst Zusatzversicherungen (Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung) weiterführt. Der Versicherungsschutz bleibt also bestehen. Die Vorteile liegen darin, dass man die verkaufte Lebensversicherung auch zurückerlangen kann, wenn man die einst ausgezahlte Kaufsumme nebst Zinsen und Rückübertragungsgebühr bezahlt.