Lebensversicherung beleihen - Policendarlehen

Mit cash.life Lebensversicherung beleihen oder verkaufen
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Cashlife Lebensversicherung beleihen / Policendarlehen

Sicherlich wird man früher oder später erfahren, dass es möglich ist, seine Lebensversicherung beleihen zu können. Selbstverständlich ist es da in erster Linie von Interesse, wie das Ganze vonstatten gehen soll. Im Grunde ändert sich für den Versicherungsnehmer nicht viel, außer dass er eine bestimmte Summe vom Kreditunternehmen geliehen bekommt, über welche er sofort verfügen kann; da man bei einem Policendarlehen jedoch keine Kreditraten an den Darlehensgeber zurückzahlt, sondern schlichtweg die laufenden Beitragsraten zur Lebensversicherung weiterzahlt, ändert sich finanziell für den Versicherungsnehmer nichts.

Das Darlehen wird mit Ablauf der Versicherungs-Laufzeit und Fälligkeit der Versicherungssumme von dieser abgezogen und an den Darlehensgeber zurückgezahlt. Hat man dieses "Verwaltungstechnische" erst einmal verstanden, stellt sich einem nur noch eine Frage: wie sieht das mit dem Versicherungsschutz aus? Was passiert, wenn das Darlehen aufgenommen wurde und der Versicherungsnehmer plötzlich verstirbt? Nun, in diesem Fall braucht sich der Versicherungsnehmer keine Sorgen zu machen. Aufgrund der Tatsache, dass die Lebensversicherung nicht gekündigt wird, sondern lediglich beliehen, bleibt der gänzliche Versicherungsschutz bestehen. Immerhin hat der Versicherungsnehmer auch die Möglichkeit, die Darlehenssumme vor Ablauf der Lebensversicherung aus eigenen Mitteln zurückzuzahlen.

Die Lebensversicherung dient hier nur als "letzte Möglichkeit", den Darlehensbetrag zurückzuzahlen. Verstirbt der Versicherungsnehmer also während der Laufzeit und nach Darlehensaufnahme, so bleibt der Versicherungsschutz bestehen und die Hinterbliebenen bzw. der eingetragene Begünstigte erhält die Versicherungssumme. Anders liegt der Fall, wenn man die Police kündigt und den Rückkaufswert vereinnahmt. In diesem Fall würde auch der Versicherungsschutz verfallen - von daher sollte sich ein Versicherungsnehmer auf jeden Fall ernsthafte Gedanken machen, ein Policendarlehen aufzunehmen, sofern Gelder dringend benötigt werden und keine anderen Alternativen zur Geldbeschaffung gegeben sind.