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Lebensversicherung beleihen / Policendarlehen | |
Wer der Meinung ist, dass eine Lebensversicherung ausschließlich der Altersvorsorge dient und man in der Zwischenzeit (zumeist etliche Jahre Laufzeit) rein gar nichts mit dieser Police anfangen kann, der irrt gewaltig. Wenn eine Lebensversicherung auf 20 Jahre abgeschlossen wurde, heißt dies nicht automatisch, dass in der Zwischenzeit nicht auf die Gelder zugegriffen werden kann. Der Versicherer wird offiziell natürlich keine Gelder ausschütten, es sei denn, man ist im Begriff, die Lebensversicherung kündigen zu wollen. In diesem Fall verhält es sich jedoch so, dass von dem Versicherer der Rückkaufswert gezahlt wird und der Versicherungsschutz verloren ist. Die Lebensversicherung besteht dann nicht mehr.
Gerade das möchte ein Versicherungsnehmer aber vermeiden, denn schließlich soll die Lebensversicherung der Altersvorsorge dienen und nicht zwischenzeitlich aufgelöst werden. Trotzdem kann ein Versicherungsnehmer finanzielle Engpässe während der Laufzeit durch die Lebensversicherung ausbügeln. Wie? Ganz einfach: er kann die Lebensversicherung beleihen lassen. Die Rede ist hier von einem sogenannten Policendarlehen.
Viele Unternehmen haben sich auf die Anleihe oder den Kauf von Lebensversicherungen spezialisiert, so dass es grundsätzlich kein Problem darstellt, einen Darlehensgeber zu finden, der auf Grundlage der Lebensversicherung einen bestimmten Geldbetrag leiht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu gehören im Allgemeinen, dass der Rückkaufswert der Lebensversicherung bereits einen Betrag von 20.000,00 € übersteigt, es sich bei der Lebensversicherung um eine deutsche oder österreichische Kapitallebensversicherung handelt und die Versicherung nicht bei einer Direktversicherung abgeschlossen wurde. Ist dem so, stellt die Beleihung kein Problem dar. In der Regel erhält man als Geldleihe den offiziellen Rückkaufswert zum derzeitigen Stand. Die Folge wird sein, dass die Geldleihe von der Versicherungssumme nach Ablauf der Laufzeit abgezogen und an das Darlehensgeberunternehmen ausgezahlt wird. Die Differenz behält der Versicherungsnehmer selbst. Dieser kann aber auch vor Ablauf der Laufzeit das Darlehen zurückbezahlen und erhält so die gesamte Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz bleibt hierbei bestehen.